Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dürfen nur dann gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen, wenn sie in regelmäßigen Abständen ihr Qualitätskontrollsystem (§ 57a WPO) prüfen lassen. Die Qualitätskontrollprüfung wird durch eine/n bei der Wirtschaftsprüferkammer registrierten Wirtschaftsprüfer/in durchgeführt. Gegenstand der Qualitätskontrolle ist die Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des in einer Praxis eingerichteten Qualitätssicherungssystems, insbesondere der Einhaltung der einschlägigen Berufsausübungsregelungen (WPO, Berufssatzung WP/vBP und fachliche Regeln), der Unabhängigkeitsanforderungen, der Qualität und Quantität der eingesetzten Ressourcen sowie der berechneten Vergütung. Diese Prüfung wurde im Januar 2020 bei der MOOG Partnerschaftsgesellschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Es wurde ein uneingeschränktes Prüfungsurteil erteilt und damit bestätigt, dass unser Qualitätssicherungssystem im Einklang mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforderungen steht.