Wenn es an die Übertragung des Vermögens geht, denken die meisten Menschen ausschließlich an die Übertragung von Einzelvermögenswerten wie Immobilien zu Lebzeiten oder an klassische erbrechtliche Gestaltungen wie Testamente und Erbverträge. Die Übertragung von Einzelvermögenswerten erfordert jedoch eine Aufteilung des Vermögens und eine Übertragung an mehrere Erben in der Regel die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Zudem erfolgt hierbei der Übergang der Vermögenswerte schlagartig und in einem.

Viele Übertragende haben heute jedoch den Wunsch und die Vorstellung, dass das Vermögen und somit auch die damit verbundene Verantwortung schrittweise übergehen soll. Zudem sollen steuerliche Freibeträge möglichst genau ausgeschöpft aber nicht überschritten werden und das Vermögen auch über die Übertragung hinaus noch von der übergebenden Generation gelenkt werden. Manchmal ist es auch erforderlich die unterschiedlichen Stärken, der Generation, an die das Vermögen übergeben werden soll gewinnbringend für alle zu nutzen, ohne einzelne Nachkommen wirtschaftlich schlechter zu stellen.

Gerade solch komplexen Vorstellungen werden die Instrumente des Schenkungs- und Erbrechts nicht ausreichend gerecht. Deutlich vielseitiger sind da die Möglichkeiten, die das Gesellschaftsrecht in Verbindung mit der Gründung eines Familienpools – also einer Gesellschaft, die das Vermögen der Familie hält - bietet.

Beim Familienpool werden die zu übertragenden Vermögenswerte in eine Gesellschaft eingebracht, an der dann wiederum die Familienmitglieder, die Vermögen übertragen wollen und diejenigen an die Vermögen übertragen werden soll, beteiligt werden. Diese Beteiligung kann schrittweise und genau dosiert erfolgen, wirtschaftliche Teilhabe (Gesellschafterstellung) und Entscheidungsverantwortung (Geschäftsführung) können unterschiedlich verteilt sowie steuerliche Vorteile realisiert werden.

Zudem ist es beim Familienpool möglich, das Vermögen an bestimmte Werte und Vorstellungen der übertragenden Generation langfristig zu binden und Vermögenswerte über Generationen hinweg zu erhalten, soweit dies gewünscht wird.