Seit dem 30. März 2020 gibt es auch in Hessen Soforthilfen für Unternehmer, die durch die Coronakrise betroffen sind. Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse

  • von bis zu 10.000 € für Kleinunternehmer und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten und
  • von bis zu 20.000 € für Unternehmer bis zu 10 Beschäftigten sowie
  • bis zu 30.000 € für Unternehmer bis zu 50 Beschäftigten gezahlt.

Wichtig: Es muss begründet werden, warum und in welchem Umfang man durch die Coronakrise betroffen ist. Des Weiteren ist die Deckungslücke also die fehlende Liquidität zu beziffern.

Außerdem muss man mittels eidesstattlicher Versicherung erklären, dass die gemachten Angaben zutreffend sind.

Der Antrag kann online beim Regierungspräsidium Kassel unter folgendem Link gestellt werden: https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe

Da der Antrag nur online gestellt werden kann, die Verbindung nach 15 Minuten Inaktivität unterbrochen wird und alle erforderlichen Unterlagen unmittelbar als PDF hoch zu laden sind, müssen sie gut auf die Antragstellung vorbereitet sein und alle erforderlichen Unterlagen schon in gescannter Form bereithalten.

Wir raten deswegen dazu, vor Antragstellung die Ausfüllhilfe zum Antrag zu bearbeiten, um die entsprechenden Unterlagen vorzubereiten. Zur Ausfüllhilfe geht es hier:

https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/ausfuellhilfe_zum_corona_soforthilfe_antrag_-_stand_20-03-31_0_1.pdf

Hier erhalten Sie auch Hinweise dazu, in welcher Form die Unterlagen benötigt werden. Des Weiteren wird Ihnen ein Hilfsmittel zum Scannen zur Verfügung gestellt. Aufgrund der sehr großen Anfrage auf dem Portal haben wir festgestellt, dass eine Vielzahl von Anmeldeversuchen erforderlich ist, um überhaupt das Formular ausfüllen zu können.

Das Portal ist Montag bis Sonntag von 6-24 Uhr nutzbar, sodass es ratsam ist, die Anmeldung eher in Randzeiten vorzunehmen, um größere Wartezeiten oder Fehlversuche bei der Anmeldung zu vermeiden.

Die Anträge können bis zum 31. Mai 2020 eingereicht werden. Da nicht klar ist, in welcher Höhe Mittel zur Verfügung stehen, ist angeraten die Anträge zügig zu stellen.

 

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