In vielen Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen Interessenten zur Wahrung ihrer Beteiligungsrechte physisch anwesend sein. Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber nun formwahrende Alternativen bereitgestellt, die auch besondere Entscheidungsverfahren wie beispielsweise Immissionsschutzgenehmigungsverfahren betreffen. Die befristeten Änderungen im Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) gelten vor allem auch für Verfahren nach dem Baugesetzbuch (§ 1 Nr. 4).

Bisher war es üblich, Beschlüsse über die Aufstellung eines Bauleitplanes in ortsüblicher Weise bekanntzugeben, also in Tageszeitungen, Amtsblättern oder Anschlägen an Gemeindetafeln. Nunmehr ist es zulässig, die Veröffentlichung auf das Internet zu beschränken. Die zuständige Behörde soll sich aber nicht ohne Weiteres auf eine Veröffentlichung auf diesem Wege zurückziehen dürfen. Sie muss vielmehr auch die Interessen von Personen ohne Internetzugang berücksichtigen. Neben der „Internetauslegung“ soll daher auch die herkömmliche Auslegung als zusätzliches Informationsangebot erfolgen, soweit es den Umständen nach möglich ist (§ 3 Abs. 2 Satz 1). Andernfalls muss die Behörde zusätzlich andere leicht erreichbare Zugangsmöglichkeiten wie beispielsweise öffentlich zugängige Lesegeräte oder die Versendung von Unterlagen gewährleisten.

Online-Konsultation, Telefon- oder Videokonferenz

In besonders bedeutsamen Verfahren wie beispielsweise der städtebaulichen Enteignung oder bei Umlegungsverfahren können Bürgereinwendungen und Stellungnahmen künftig auch per einfacher E-Mail abgeben werden.

Möglich sind im Einzelfall (§ 5 Abs. 2) auch Online-Konsultationen – ebenfalls Telefon- oder Videokonferenz, sofern die Teilnahmeberechtigten zustimmen. Im Falle von  Umlegungs- und Enteignungsverfahren sind Erörterungstermine allerdings nach wie vor zwingend erforderlich.

Die durch das PlanSiG definierten digitalen Beteiligungsrechte sind zunächst bis zum 31. März 2021 befristet. Ganz unabhängig von Anlass und Geltungsdauer stellt das Gesetz einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens dar.