Am 29. Oktober 2019 lud die IHK Darmstadt zu ihrem dritten „Tag der Immobilienwirtschaft“ Immobilienmakler, Verwalter, Architekten, Bauträger und Dienstleister rund um die Immobilie ein. Die MOOG Partnerschaftsgesellschaft informierte die Teilnehmer zum Thema „Aktuelle Rechtsprechung zum Baurecht“ mit den Referenten Rechtsanwalt Florian Junghans, Fachanwalt für Mietrecht, und Rechtsanwalt Holger Pauly, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Dargestellt wurde die Rechtsprechung anhand dreier ausgewählter Urteile des Bundesgerichtshofs, die sich zum einen mit den Fälligkeitsregelungen im Bauträgervertrag befassten, sowie mit den schadensersatzrechtlichen Abhängigkeiten im Verhältnis Bauträger, Werkunternehmer und Käufer.

Daneben wurde auch die bedeutsame Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dargestellt, der die Mindest- und Höchstsätze der HOAI zu Fall brachte. Der deutsche Gesetzgeber hatte mit der HOAI ein Preisrecht geschaffen, das verbindliche Mindest- bzw. Höchstsätze vorsah. Diese Regelungen wurden von anderen Ländern der EU als verbindliches Preisrecht für Architekten und Ingenieure nicht anerkannt und daher mit der Klage angegriffen. Dies bezieht sich jedoch lediglich auf die hier festgelegten Mindest- und Höchstsätze; das grundsätzliche Honorarmodell der HOAI bleibt jedoch unverändert bestehen und es muss durch das Urteil auch keine Abkehr von den Leistungsbildern, Leistungsphasen und Regelungen der anrechenbaren Kosten der HOAI stattfinden.

Diese wichtigen Entscheidungen wurden mit den ca. 120 Teilnehmern lebhaft diskutiert, die sich im großen Saal der Industrie- und Handelskammer Darmstadt eingefunden hatten.