Die Novelle des Wohnungseigentumsrechts (WEG) sollte ursprünglich am 19. Juni 2020 endgültig vom Bundestag verabschiedet werden. Jedoch konnte sich die Regierungskoalition noch nicht einigen. Vermutlich wird die WEG-Reform frühestens nach der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet.

Die bisherige Einigung scheiterte insbesondere an vier Streitpunkten: 
 
•    Vereinfachte Beschlussfassung über bauliche Veränderungen 
Teils weitreichende und kostenintensive Beschlüsse sollen künftig mit einfacher Mehrheit und ohne Sperrminorität möglich sein. Kritiker sehen darin die Gefahr, dass etwa aktive Eigentümergruppen teure Luxussanierungen leichter vorantreiben könnten. Auch ist noch umstritten, wer genau und wie die Kosten trägt, die durch solche Beschlüsse entstehen. Insbesondere wird die Beteiligung der nicht zustimmenden Eigentümer an der Kostenübernahme für die konkrete Maßnahme unterschiedlich beurteilt. 

•    Erweiterte Befugnisse des Verwalters
Verwalter sollen künftig mehr Befugnisse erhalten, in zahlreichen Fällen auch ohne vorherigen Eigentümerbeschluss zu entscheiden. Auf welche Maßnahmen sich das bezieht, ist allerdings noch strittig. Eventuell werden noch entsprechende Kataloge ins Gesetz eingefügt.  

Der geschäftsführende Verwalter soll auch weiterhin befugt sein, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen unmittelbar beim Mietenden durchzusetzen.  

•    Vereinfachtes Umlaufverfahren
Umlaufbeschlüsse sollen künftig auch per E-Mail gefasst werden können. Außerdem wird erwogen, Umlaufbeschlüsse mit Stimmenmehrheit zu ermöglichen, statt der derzeit erforderlichen Einstimmigkeit.

•    Erleichterte Beschlussmängelklagen
Für die Praxis besonders bedeutsam dürfte sein: Beschlussmängelklagen sollen künftig gegen die Eigentümergemeinschaft als Verband geführt werden anstatt – wie bisher – gegen die einzelnen Wohnungseigentümer. Das hatte sich in der Vergangenheit als äußerst streitanfällig erwiesen.   


Zum Teil heftige Kritik haben die per Anhörung beteiligten Interessenvereinigungen am Gesetzgebungsverfahren geäußert. Der deutsche Anwaltsverein beklagt eine deutliche Verwässerung des Eigentumsrechts und damit einen Systemwechsel. Eine drohende Prozesswelle sieht der deutsche Richterbund. Die Wohnungseigentümerverbände bemängeln weniger Mitspracherechte für die Eigentümer bei vollem Haftungsrisiko. Am meisten Zufriedenheit dürfte bei den Hausverwalter herrschen: Sie gelten derzeit aufgrund gestiegener Kompetenzen als die Gewinner der Reform – hätten allerdings auch erhöhte Haftungsrisiken.