Alles Wissenswerte zum aktuellen WEG-Recht erläuterte Rechtsanwalt Florian Junghans auf einem Fortbildungsseminar des IVD Mitte. Der Verband hatte interessierte Mitglieder ins gepflegte Ambiente des Golfhotels Lindenhof in Bad Vilbel geladen. Vor den Toren Frankfurts gab der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht einen Überblick zu den wichtigsten aktuellen Urteilen im WEG-Recht. Bewusst war das Seminar als Workshop konzipiert, was einen direkten Austausch zwischen den Immobilienverwaltern und dem Referenten ermöglichte. So gelang eine lebendige und zugleich praxisnahe Veranstaltung.

Rechtsanwalt Junghans referierte zunächst zu den Themen gesetzliche Regelung zur Haftung des Verwalters bei Beschlussanfechtungsklage, seiner Haftung bei mangelhafter Erhaltung der Wohnanlage und drittens seinen Pflichten bei der Überwachung von Sanierungsarbeiten an einer Wohnanlage. Vielfach gab der Anwalt Empfehlungen, wie Konflikte vermieden werden können. Die Fragen der Seminarteilnehmer – vornehmlich Fälle aus ihrem Berufsalltag – ermöglichten eine praxisnahe Vertiefung des derzeitigen WEG-Rechts.

Der zweite Teil des IVD-Weiterbildungsangebots thematisierte die Grenzen der Nutzung von Wohneigentum zu gewerblichen Zwecken, Begrenzung des Rederechts des Eigentümers auf der Eigentümerversammlung sowie Leitsätze zur Haftung des Verwalters für eine fehlerhafte Jahresabrechnung.