Überschüsse aus Immobilienvermietung unterliegen bei Steuerpflichtigen mit etwas höherem Einkommen Steuersätzen von unter Umständen über 45 %.

Eine grundstückverwaltende GmbH muss nur Körperschaftsteuer von 15 % plus Soli, zusammen 15,8 % zahlen. Schüttet die GmbH aus, fallen bezogen auf den ursprünglichen Gewinn nochmals 22,2 % Einkommensteuer plus Soli an. Im Ergebnis liegt die Gesamtbelastung mit 38 % unter der „normalen“ Belastung bei der Einkommensteuer. Interessant ist das Modell dann, wenn man die GmbH als Sparbüchse benutzt und die Gewinne thesauriert. Dann hat man für die 22,2 % eine Steuerstundung über Jahre oder Jahrzehnte.

Natürlich erkauft man sich die Vorteile in der laufenden Besteuerung mit dem Preis, dass bei einer Veräußerung des Grundstückes im Gegensatz zu Privatvermögen der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig ist. Aber hier hilft in vielen Fällen § 6b EStG, wonach ein Veräußerungsgewinn steuerlich auf ein Ersatzobjekt übertragen werden kann.

Wegen der laufenden Kosten für Jahresabschluss und Steuererklärungen der GmbH lohnt sich das Modell nur bei großen Immobilienobjekten. Und es lohnt sich nicht für Bestandsobjekte, da die Übertragung auf die GmbH Grunderwerbsteuer auslösen würde.

Das Modell lohnt sich aber beim Erwerb großer Immobilienobjekte, jedenfalls als Beimischung zum klassischen Erwerb im Privatvermögen.