Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass notarielle Urkunden zukünftig auch in digitalisierter Form volle Beweiskraft haben. Hierzu werden Urkunden vom Notar nicht nur in Papierform, sondern auch in einem elektronischen Urkundenarchiv aufbewahrt.

Die Vorteile der eUrkunde liegen auf der Hand: Gerichte und Behörden, aber auch Banken und andere Wirtschaftsteilnehmer können unmittelbar und gleichzeitig auf die elektronische Urkunde zugreifen, was die Verfahrenslaufzeiten – beispielsweise für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch – erheblich verkürzt. Auch das Handelsregister wird seine Abläufe erheblich beschleunigen können. Das aufwändige Scannen von Papierdokumenten entfällt, die eUrkunde soll als Standardformat in viele behördliche Abläufe aufgenommen werden.

Der Zugriff auf das besonders gesicherte elektronische Urkundenarchiv erfolgt durch den Notar und die anderen Zugriffsberechtigten über ein nichtöffentliches Netzwerk. Die Urkunde wird vom Notar elektronisch signiert und ist so vor Fälschungen und Manipulationen geschützt.

Wer seine Urkunde mit Schnur und Siegel haben möchte, muss hierauf aber auch in Zukunft nicht verzichten: Der Notar kann weiterhin die als „Ausfertigung“ bezeichnete notarielle Kopie in Papierform erteilen.

Wann das Urkundenarchiv bereit steht, ist noch ungewiss. Wo es nicht auf die Beweiskraft ankommt, übersenden viele Notare schon heute einen Scan der Urkunde im pdf-Format.