Dr. Tim Becker (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz) wurde am 18. Mai zum Notar bestellt. Somit können in Darmstadt unter dem Dach der MOOG Partnerschaftsgesellschaft mbB – Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer – ab sofort notarielle Leistungen in Anspruch genommen werden. Mit der Verleihung des Notaramtes bietet MOOG – im engen berufsständischen Rahmen – vor allem Unternehmen alle wesentlichen Dienstleistungen in Rechts- und Steuerfragen sowie in der Wirtschaftsprüfung unter einer Adresse an. Der Leitsatz „Von der Vielfalt profitieren“ wird durch das Notariat weiter ausgebaut. Schon zuvor zählte MOOG zu den führenden mittelständischen Adressen zwischen Frankfurt und Heidelberg / Mannheim.

Dr. Becker erläutert, in Darmstadt bzw. Südhessen brächten die gute wirtschaftliche Entwicklung mit wachsender Unternehmenszahl und damit einhergehenden Transaktionen, die zunehmende Internationalisierung der Region und die florierende Immobilienwirtschaft einen besonderen Bedarf an notariellen Dienstleistungen mit sich. Zudem würden in den nächsten Jahren umfangreiche Vermögenswerte übertragen werden. „Die notarielle Gestaltung im Gesellschafts-, Immobilien- und Erbrecht hat damit auch eine besondere wirtschaftliche Bedeutung“, so der Notar, der Beurkundungen auch in englischer und französischer Sprache anbietet. Bei Moog ist derzeit eine Notarfachwirtin beschäftigt, kurzfristig sollen eine Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ausgebildet und demnächst weitere Mitarbeiter eingestellt werden.

Dr. Becker wurde Anfang dieses Jahres in den MOOG-Partnerkreis aufgenommen. Er habe die aufwändige notarielle Fachprüfung abgelegt, 2 weil er seine langjährige Tätigkeit als Anwalt und Fachanwalt um das öffentliche Amt des Notars erweitern wollte, erklärt Dr. Becker seine Motivation. „Die Kanzlei MOOG bietet eine Infrastruktur, in die die Ausübung des Notaramtes – zu dem auch fortwährende Fortbildung gehört – sehr gut passt“, stellt Dr. Becker fest und ergänzt: „Wegen der starken Marktpräsenz der Kanzlei MOOG in den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaftsprüfung wird stets besonders genau geprüft, dass einer Beurkundung keine Vorbefassung entgegensteht.“ Der in Frankfurt am Main geborene Rechtsanwalt studierte in Konstanz, Lausanne sowie Genf, verfasste seine Promotion zum Recht der Welthandelsorganisation und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Darmstadt. Er ist Vorsitzender des Anwaltvereins Darmstadt und Südhessen und seit 2013 Richter am Anwaltsgericht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

Verbraucherschutz bedeutend

Häufig ist unbekannt, dass Leistungen und Pflichten eines Notars und Verbraucherschutz in engem Zusammenhang stehen. Wer beispielsweise einmal in seinem Leben ein Haus kauft oder in hohem Alter einen Erbvertrag schließt, wird meist nicht so geschäftserfahren sein wie sein Gegenüber. „Da hilft der Notar als neutraler Berater, das Gleichgewicht durch ausgewogene Verträge herzustellen“, erklärt Dr. Becker. Die Kunst des Notars sei es, schwierige Sachverhalte in einfache Worte zu fassen, die der Verbraucher versteht. Zum Schutz der Bürger schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung von Grundstückskaufverträgen oder gesellschaftsrechtlichen Vorgängen wie z. B. Unternehmenskäufen oder Kapitalerhöhungen vor. Auch im Erb- und Familienrecht können Rechtsgeschäfte wie z. B. Erb- oder Eheverträge nur unter Einbeziehung eines Notars abgeschlossen werden. Zu den Gebühren gibt Dr. Becker zu bedenken, dass unzureichende Vereinbarungen enorme wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen können. Enthielten die Verträge eine notarielle 3 Vollstreckungsklausel, seien die Ansprüche ohne Gerichtsverfahren sofort durchsetzbar, ergänzt er. Die Vergütung des Notars ist überall gleich.

Multidisziplinäre Beratung ausgebaut

Den MOOG-Mandanten bietet das neue Anwaltsnotariat eine besonders umfassende Beratung, denn zur juristischen Kompetenz von Notar und Anwalt gesellen sich das Fachwissen von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Traditionell legt MOOG großen Wert auf Kontinuität und bleibende Ansprechpartner für seine Mandanten. Auch hierbei ist der Notar im Haus ein Vorteil. In der Vergangenheit kam es häufig vor, dass erstaunten Mandanten mitgeteilt werden musste, dass MOOG keine Beurkundungen vornehmen kann. Dies lag auch daran, dass früher eine gemeinsame Tätigkeit eines Notars mit Wirtschaftsprüfern unzulässig war. Und in Fällen, in denen Dr. Becker wegen einer Vorbefassung – auch seiner Kollegen – nicht tätig werden darf, wird für Mandanten die Zusammenarbeit mit anderen Notaren vor Ort gesucht.