2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft getreten, die Unternehmen zu mehr Lohngerechtigkeit und Transparenz verpflichten soll. Bis Juni 2026 müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Arbeitgeber sollten sich jedoch bereits jetzt vorbereiten – wer zu lange wartet, riskiert rechtliche Konsequenzen von Schadensersatzansprüchen betroffener Mitarbeitenden bis hin zu Geldbußen.

Bereits seit 1957 gilt auf europäischer Ebene der Grundsatz: „Gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.“ Und auch auf nationaler Ebene gibt es eine Reihe von gesetzlichen Regelungen, die diesen Grundsatz gewährleisten sollen. Erst 2017 ist das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten, das genau dieses Ziel weiterverfolgt. Und doch verdienen Frauen in der Realität immer noch im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen knapp 6 Prozent weniger – bei gleicher Arbeit. Mit der Entgelttransparenzrichtlinie soll sich das nun endgültig ändern.

Zentrale Vorgaben der Richtlinie
Ziel der Richtlinie ist Entgeltgleichheit durch mehr Transparenz. Bei einem Blick auf die wesentlichen Regelungen der Richtlinie wird deutlich, dass die Europäische Union das tatsächlich auch sehr ernst genommen hat.

So gibt es beispielsweise zwar aktuell auch nach dem Entgelttransparenzgesetz einen Auskunftsanspruch von Mitarbeitenden gegen ihren Arbeitgeber, um herauszufinden, was Vergleichspersonen des anderen Geschlechts verdienen. Allerdings gilt dieser Anspruch erst ab einer Unternehmensgröße von 200 Mitarbeitenden. Die Richtlinie schafft diese Grenze ab: Künftig gilt das Recht auf Gehaltstransparenz unabhängig von der Unternehmensgröße. Zudem müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden aktiv einmal jährlich über diesen Anspruch informieren.

Darüber hinaus treffen den Arbeitgeber nach der Richtlinie nun auch Verpflichtungen im Hinblick auf die Entgelttransparenz vor der Beschäftigung, und Gehaltsverhandlungen werden wohl in Zukunft kaum noch möglich sein. Arbeitgeber werden zudem künftig verpflichtet, Informationen über ihre Vergütungsstrukturen sowie die objektiven Kriterien zur Festlegung des Entgelts ihren Mitarbeitenden in leicht zugänglicher Weise zur Verfügung zu stellen. Sie haben außerdem umfassende Berichtspflichten gegenüber der zuständigen Behörde.

Sollten Unternehmen sich nicht an die neuen Pflichten halten, drohen erhebliche Konsequenzen von erweiterten Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen betroffener Mitarbeitenden bis hin zu hohen Bußgeldern und behördlichen Zwangsmaßnahmen.

Akuter Handlungsbedarf für Unternehmen
Die neuen Vorgaben der Richtlinie bedeuten für Unternehmen erheblichen Anpassungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf ihre Vergütungsstrukturen und interne HR-Prozesse. Aus unserer Sicht dürften sich Arbeitgeber daher kaum erlauben, bis zur Umsetzung der Richtlinie 2026 abzuwarten und sollten sich schon jetzt vorbereiten.

Der erste Schritt wird sein, die aktuellen Vergütungsstrukturen im Unternehmen zu überprüfen und den Anpassungsbedarf zu erarbeiten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Entgeltstrukturen ausschließlich auf objektiven, diskriminierungsfreien Kriterien beruhen. Es werden sich in dem Zusammenhang vor allem die Fragen stellen, wie dies bei Bestandsmitarbeitenden umgesetzt werden kann und insbesondere eine „Aufwärtsspirale“ bei den Gehältern durch „Anpassung nach oben“ vermieden werden kann. Ansonsten sollten auch interne Prozesse und Musterdokumente erarbeitet beziehungsweise angepasst werden, um sich gegen mögliche Ansprüche und Konsequenzen aus der Richtlinie abzusichern.

MOOG-Anwälte referieren beim Anwaltsverein Darmstadt und Südhessen
Das Thema Entgelttransparenz und wie Unternehmen die Vorgaben der Richtlinie bestmöglich umsetzen können, hat unser Arbeitsrecht-Team bei MOOG in den letzten Monaten intensiv beschäftigt. Daher haben kürzlich Dr. Jan Moritz Schilling und seine Kolleginnen Carina Abrolat und Celine Hardt im Rahmen des Anwaltsnachmittags des Deutschen Anwaltsvereins Darmstadt und Südhessen ihre Kolleginnen und Kollegen umfassend über das Thema informiert.

Gerne unterstützen wir auch Sie dabei, Ihr Unternehmen fit für die neuen Transparenzanforderungen zu machen und eine faire, zukunftssichere Vergütungsstruktur zu etablieren.