„KI wird bleiben und kann Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil bringen, wenn sie sinnvoll und rechtssicher eingesetzt wird“, sagt Alyssa Loomans, MOOG-Rechtsanwältin und zertifizierte Datenschutzbeauftragte. „Das Thema ist aber für viele noch neu und mit zahlreichen Fragezeichen versehen – es ist ja auch sehr umfangreich und komplex. Und im Arbeitsverhältnis ist es besonders schwierig, weil es um die Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht.“ 

Die Einführung von KI im Arbeitsverhältnis sei wie eine anspruchsvolle Bergtour: Sie verspreche große Chancen, erfordere aber auch sorgfältige Vorbereitung, die richtige Ausrüstung und einen klaren Blick für rechtliche und ethische Risiken. Mit dieser Einführung begrüßten die Rechtsanwältinnen Alyssa Loomans und Michèle Müller zur Info-Veranstaltung „KI trifft Arbeitsrecht – innovativ, effizient und datenschutzkonform?“ am Mittwoch, 3. September 2025, in den Räumlichkeiten der Kanzlei MOOG in Darmstadt.

Vom Chatbot für die Bewerberkommunikation über die Verhaltens- und Leistungskontrolle der Mitarbeitenden bis zur automatisierten Erstellung des Arbeitszeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – die Möglichkeiten, KI-Systeme im Rahmen des Beschäftigungs- und Personalmanagements einzusetzen, sind vielfältig. Diese gelten jedoch als Hochrisiko-Systeme und befinden sich damit in der zweithöchsten von vier Stufen der Pyramide zur Risikoklassifizierung gemäß der KI-Verordnung. Damit einhergehen auch viele Pflichten nach der EU-KI-Verordnung. Zusätzlich sind datenschutzrechtliche Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten, da bei der Nutzung dieser Systeme im Arbeitsverhältnis regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Damit Unternehmen sich vor dem Einsatz von KI-Tools mit ihren Pflichten und den Rechten ihrer Mitarbeitenden vertraut machen können, nannten Loomans und Müller viele Beispiele und Handlungsempfehlungen. Und sie führten die Teilnehmenden durch die Fragen, was überhaupt unter KI zu verstehen ist, welchen rechtlichen Rahmen die EU-KI-Verordnung und Europäische Datenschutzgrundverordnung ihrer Nutzung setzen, wofür und in welchem Maße sie im Arbeitsverhältnis verwendet werden kann und wie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aussieht.
 
„Das Thema KI ist noch sehr neu und in vielen Unternehmen noch nicht geregelt“, so Loomans und berichtet aus der Beratungspraxis: „Bei den meisten unserer Mandanten steckt es noch in den Kinderschuhen und viele sind unsicher, was den Einsatz von KI angeht.“  MOOG möchte sie mit Angeboten wie dem Seminar informieren und ihnen auch bei der Einführung von KI als rechtliche Berater zur Seite stehen. Loomans empfiehlt, sich frühzeitig mit den neuen Entwicklungen auseinanderzusetzen. Unternehmen, die KI rechtssicher einsetzen, minimieren Risiken und positionieren sich als verantwortungsbewusste und zukunftsfähige Marktteilnehmer. Diese Haltung spiegelte auch der rege Austausch der Teilnehmenden nach der Veranstaltung wider.

Aufgrund des großen Interesses an KI und Arbeitsrecht wird aktuell die Wiederholung des Angebots in Form eines Online-Seminars geplant.