Holger Pauly hat zwei Leidenschaften: das Bau- und Architektenrecht und das Schreiben. Deswegen hat die Zeitschrift für Baurecht (ZfBR) unseren Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht jetzt in den Kreis ihrer ständigen Mitarbeiter aufgenommen. Wir gratulieren ganz herzlich und freuen uns mit ihm über die damit ausgesprochene Anerkennung! 

Ab Januar 2021 wird Holger Pauly regelmäßig für die Fachzeitschrift schreiben. Sie gehört zum Beck-Verlag und zählt zu den führenden juristischen Publikationen zum öffentlichen und privaten Baurecht.

Schon seit dem Studium schreibt Rechtsanwalt Pauly regelmäßig juristische Fachaufsätze. Bislang gut und gerne 60 Beiträge decken eine große Themenbreite im Bau- und Immobilienrecht ab. Bereits seit 1995 ist er redaktionell tätig für den Werner-Verlag, der die Baurecht (BauR) herausgibt, seit 2006 für die Neue Zeitschrift für Baurecht (Beck-Verlag) und seit 2013 für die eingangs erwähnte Fachzeitschrift.

Mit der Aufnahme in ihren festen Autorenkreis würdigt der Verlag nun Holger Pauly für seine bisherigen „bemerkenswerten Beiträge“, die inhaltlich die Schnittmenge zwischen Bau- und Architektenrecht und Wohnungseigentumsrecht betrachten, und auf seiner enormen Erfahrung aus der Praxis in der rechtsanwaltlichen Beratung fußen.
 

Renommee als Autor für verschiedene juristische Publikationen

Durch seine Autorenschaft hat Holger Pauly mittlerweile einen Namen in der Branche, denn er schreibt aktuell auch für die Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR), die MDR Monatszeitschrift für Deutsches Recht, NZBau (Neue Zeitschrift für Baurecht) und die ZMR (Zeitschrift für Miet- und Baurecht). „Das Schreiben hat mir schon immer Spaß gemacht. Ich halte mich dadurch up to date“, sagt er über die Synergie-Effekte für seine beiden Fachgebiete. „Unser Beruf ist vielseitig und es kommen permanent neue Urteile, die man für eine qualifizierte Anwaltsberatung im Auge behalten muss.“