Am 11. Juni 2018 hatten wir in unserem Blog darauf hingewiesen, dass die deutschen Aufsichtsbehörden Fanpages auf Facebook aktuell für DSGVO-widrig halten: https://blog.moogpartner.de/rechtsberatung/datenschutzrecht/social-media-betreiber-von-fanpages-aufgepasst/

Ein Grund für die klare Linie der deutschen Aufsichtsbehörden ist, dass zwischen Facebook und dem Unternehmen eine gemeinsame Verantwortung nach Art. 26 DSGVO bestehe und daher zwingend ein Vertrag im Sinne dieser Vorschrift zwischen Facebook und dem Fanpage-Betreiber zu schließen sei. Solche Verträge würden in der Praxis aber nicht abgeschlossen.

Facebook hatte sodann im September 2018 ein „Addendum“ veröffentlicht, das Unternehmen abrufen und mit Facebook abschließen können. Facebook bezog sich dabei allerdings nicht ausdrücklich auf Art. 26 DSGVO. Offenbar soll dieses Addendum aber die Aufsichtsbehörden beschwichtigen.

Insbesondere der Berliner Datenschutzbeauftragte hat allerdings kürzlich Zweifel daran angemeldet, dass durch dieses Addendum die Anforderungen der DSGVO erfüllt werden. Die Berliner Behörde hat daher im November begonnen, umfassende Prüfungen von Facebook-Fanpages einzuleiten. Betroffen ist nach Aussagen der Behörde z.B. die Handels-, Verlags- und Finanzbranche.

Der Fragenkatalog der Berliner Aufsichtsbehörde, den diese bei der Anhörung der betroffenen Unternehmen verwendet, ist unter folgender Internetadresse abrufbar:

https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/informationen/2018-BlnBDI-Fragenkatalog_Fanpages.pdf

Wir können Unternehmen daher aktuell nur raten, ihre Facebook-Seiten vom Netz zu nehmen, bis sich die Rechtslage geklärt bzw. geändert hat.