Das neue und kontrovers diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat nicht allein Auswirkungen auf die energetischen Standards von Gebäuden, es kann auch erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen für Beschenkte und Erben von Immobilien nach sich ziehen.

Denn es bezieht sich nicht nur auf Neubauten und den Erwerb von Bestandsbauten, sondern auch auf Schenkungen und Erbschaften von Immobilien. Schenker und künftige Erblasser sollten sich daher frühzeitig über die energetischen Anforderungen informieren und mögliche Maßnahmen in ihre Planung integrieren. Das kann insbesondere Familienmitglieder, die als Beschenkte und Erben in Betracht kommen, vor unangenehmen finanziellen Überraschungen bewahren. Insgesamt ist eine vorausschauende Planung entscheidend, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig die Belastung im Rahmen zu halten.

Das Gebäudeenergiegesetz und die daraus entstehenden Pflichten für Eigentümer

Das GEG vereinheitlicht und verschärft die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsimmobilien. Energieeffizienz und nachhaltige Bauweise stehen im Fokus, um den Energieverbrauch zu reduzieren und den Klimaschutz voranzutreiben. Wer sich über die Auswirkungen des GEG und die Pflichten als Eigentümer informieren möchte, dem empfehlen wir die Online-Infoveranstaltung von Haus & Grund Darmstadt e.V. am 31. Januar 2024 um 18:00 Uhr, an der Sie unter dem Link https://us06web.zoom.us/j/88589569316?pwd=1VZsQdwHyk5PPOYqKvYb_09qetdSuw.YpsXJ0KtlcGqqDWz#success und dem Kenncode 872081 kostenfrei teilnehmen können. Referent ist Rechtsanwalt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen.

Schenkungen und Erbschaften: Energieeffizienz als zusätzliches Kriterium

Bei Schenkungen von Grundstücken oder Immobilien spielen durch das GEG neben den üblichen rechtlichen und steuerlichen Aspekten nun auch energetische Anforderungen eine Rolle. Der Gesetzgeber verlangt: Beschenkte und Erben müssen die geltenden Standards des GEG genauso einhalten wie Immobilienkäufer. Das kann bedeuten, dass energetische Sanierungen oder Modernisierungen durchgeführt werden müssen, die im Einzelfall zu erheblichen finanziellen Belastungen beim Beschenkten führen können. Um die Freude am Geschenk nicht zu trüben, sollte das vorab bedacht werden.

Die gleichen Verpflichtungen treffen neben den Beschenkten auch die Erben. Problematisch für den Erben ist neben der emotionalen Betroffenheit und der finanziellen Belastung durch die Erbschaftsteuer nun die zusätzliche Verpflichtung, innerhalb von zwei Jahren energetische Maßnahmen durchführen zu müssen – die im Vorfeld nicht absehbar und damit auch nicht planbar waren.

Rechtliche Beratung als Schlüssel

Wo früher der Fokus bei Schenkungen, Testamentsgestaltungen und Erbschaften allein auf deren steuerliche und erbrechtliche Gestaltungen gerichtet wurde, ist vor dem Hintergrund des GEG zusätzlich eine energierechtliche Beratung unerlässlich geworden, um nicht unvorhersehbaren Investitionen ausgesetzt zu sein. Daher sollten bei der Planung einer Vermögensübertragung nicht nur Steuerberater und Rechtsanwälte, sondern auch Energieberater konsultiert werden.