Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau zugestimmt. Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits Ende November 2018 verabschiedet.

Durch die nun erfolgten Beschlüsse können private Investoren für vier Jahre befristet fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wonung zusätzlich zur bestehenden linearen Abschreibung über zwei Prozent steuerlich geltend machen, also maximal 28 Prozent in einem Zeitraum von vier Jahren.

Voraussetzung für die jetzt beschlossene Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 € pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Hierdurch soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden, so die Begründung. Um die zusätzlichen Abschreibungsmöglichkeiten nutzen zu können, müssen die betroffenen Wohnungen für mindestens zehn Jahre vermietet werden.

Die Sonderausschreibung gilt für Bauvorhaben, die im Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 31. Dezember 2021 beantragt wurden oder werden.