Die Regelung der Nachfolge gehört zu den letzten und emotionalen Aufgaben, die Unternehmerinnen und Unternehmer erledigen müssen. Dafür gibt es kein Patentrezept. Mit unserer zehnteiligen Serie möchten wir Sie ermuntern, die Regelung Ihrer Nachfolge als eine weitere unternehmerische Herausforderung anzusehen. In jeder Folge beleuchten wir einen speziellen Themenbereich, um Sie zu unterstützen, das Beste für Sie und Ihr Unternehmen zu erreichen. In dieser Folge: Schieben Sie es nicht auf die lange Bank.
Manche Veränderungen brauchen Zeit, bis die Entscheidung fällt und ihre Wirkung entfalten kann. Deswegen raten wir, fünf bis zehn Jahre vor der Übergabe mit den Vorbereitungen zu beginnen – und sich möglichst frühzeitig mit den Fragen zu befassen: „Wann will ich raus?“ „Was soll danach kommen?“ und „Wer soll danach kommen?“ Und nicht nur einen Plan A zu kennen, sondern für alle Fälle auch einen Plan B in der Schublade zu haben, weil das Leben nicht immer so spielt, wie wir es vorab planen.
Eine frühzeitige Planung lässt ausreichend Zeit, am statt im Unternehmen zu arbeiten, den Unternehmenswert zu steigern und dafür auch die Bilanzierungs- und Bewertungspraxis spätestens vier Jahre vor dem beabsichtigten Verkaufszeitpunkt zu überprüfen, optimieren und gegebenenfalls korrigieren. Mit der frühzeitigen Bindung von Talenten und wichtigen Mitarbeitenden über Beteiligungsprogramme können Sie ein Management- und Nachfolge-Team bilden, das auch ohne Sie denkt und funktioniert. Machen Sie Ihre rechtlichen Hausaufgaben und bringen Sie Verträge und Dokumentationen in Ordnung. Bereinigen Sie dafür unter anderem – am besten mit einigen Jahren Vorlauf – Stellen, an denen Betriebs- und Privatsphäre vermischt sind.
Sie streben Veränderungen der Struktur auf Gesellschafterebene an? Dann sollten Sie auch Haltefristen von sieben Jahren gemäß Umwandlungssteuergesetz im Blick halten. Für einen sanften Übergang ist die frühzeitige Einbindung der Familie wichtig, insbesondere, wenn es um die rechtzeitige steuerliche Optimierung geht. Zu letzterer gehört auch die Frage, ob der langjährige und treue Steuerberater noch zur Unternehmensgröße passt. Fällt die Antwort negativ aus, sollte der Wechsel idealerweise zwei bis drei Jahre vor dem Unternehmensverkauf erfolgen. Wie auch externe Berater – Steuerberater, Rechtsanwälte sowie M&A-Berater – frühzeitig einbezogen werden sollten, um Zeit, Geld und Nerven zu sparen. Und was dann, wenn alles erledigt, alles gut ist? Auch hier lohnte es sich, frühzeitig darüber nachzudenken, was Sie dann mit Ihrer Zeit und dem verfügbaren Geld tun möchten und tun können.
Es gibt also eine Menge zu tun, bis Sie den Abschied aus Ihrem Unternehmen genießen können. Deshalb hat unsere Serie auch zehn Folgen: damit Sie sich mit den anstehenden Aufgaben vertraut machen können, um dann jeden Schritt dieser entscheidenden Phase bewusst und mit Weitblick zu gehen.
Lesen Sie in der nächsten Folge: Unternehmenswert steigern – Professionelles Controlling & Kennzahlen


