Die Regelung der Nachfolge gehört zu den letzten und emotionalen Aufgaben, die Unternehmerinnen und Unternehmer erledigen müssen. Dafür gibt es kein Patentrezept. Mit unserer zehnteiligen Serie beleuchten wir verschiedene Herausforderungen, die sich bei Nachfolgelösungen stellen. Lesen Sie in dieser Folge, wie wichtig es ist, frühzeitig die rechtlichen Fragen im Unternehmen zu klären.

Dem Wunschziel, das eigene Unternehmen bestmöglich zu verkaufen, können ungeahnte Steine in den Weg gelegt werden, wenn die Geschäftsführung wichtige rechtliche Punkte ungeklärt oder unbeachtet lässt. So empfiehlt es sich angesichts eines bevorstehenden Verkaufs, das Unternehmen von „Altlasten“ zu befreien. Dazu gehören nicht nur langjährig schwelende Rechtsstreitigkeiten, bei denen durch realistische Zugeständnisse beim Einigungskorridor ein Vergleich erreicht werden kann, sondern auch offene Gewährleistungsfälle, ungeklärte Vertragsbeziehungen, Compliance-Themen oder noch nicht bereinigte Datenschutzrisiken.

Mitunter ist es auch ratsam, vor dem Verkauf die Rechtsform des Unternehmens zu ändern oder Gesellschaftsanteile, Betriebe, Teilbetriebe oder Immobilien anders zu strukturieren. Manche Veränderungen brauchen aber Zeit, damit sich steuerliche Effekte entfalten können. Und auch das Gegenteil kann eintreten: Im schlimmsten Fall blockieren steuerliche Haltefristen den Zeitplan für die Nachfolge, etwa nach Anpassung der Unternehmensstruktur. Zudem ist zu beachten: Viele Anpassungen benötigen einen Stichtagsabschluss. Bei Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz kann hierbei auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember des vergangenen Jahres zurückgegriffen werden, wenn die Maßnahme vor dem 31. August des laufenden Jahres umgesetzt wird; wird sie danach wirksam, muss ein unterjähriger Abschluss erstellt werden.

Pensionsverbindlichkeiten können schnell zum Dealbreaker werden, wenn sich bei näherer Betrachtung der gegebenen Pensionszusagen und der Pensionsrückstellungen Deckungslücken bei Langlebigkeit auftun. Hier ist ratsam, frühzeitig mit einem spezialisierten Pensionsberater Kontakt aufzunehmen, um die richtige Lösung – etwa Anpassung, Ausfinanzierung, Auslagerung oder Ablösung – auf den Weg zu bringen.

Ebenso empfiehlt es sich, noch einmal genauer hinzusehen, ob alle technischen Erfindungen, Entwicklungen, Designs und auch Markennamen durch Eintragung entsprechend geschützt sind. Auch die Registerlage sollte in Ordnung gebracht werden: Ist die GbR ins Gesellschaftsregister eingetragen, das Unternehmen ins Transparenzregister, gibt es bekannte Lücken bei Dokumenten oder Mängel in der Erwerbskette? Denn Mängel der Registerlage können schnell zum „Showstopper“ werden.  

Und schließlich sollte rechtzeitig überprüft werden, ob und inwieweit sich im Unternehmen Betriebs- und Privatsphäre vermischen. Um auch dem Verdacht einer verdeckten Gewinnausschüttung vorzubeugen, sollte eine möglicherweise erforderliche Bereinigung mit einigen Jahren Vorlauf erfolgen – auch zur Kaufpreis-Optimierung. Denn Ausgangspunkt für die Ermittlung des Unternehmenswerts ist meist der Durchschnittswert des bereinigten, also „normalisierten“ EBIT (Gewinn vor Zinsen und Steuern) der letzten Geschäftsjahre – siehe dazu auch Teil 2 dieser Serie.

Die rechtzeitige Trennung von Immobilien und operativem Betrieb kann zudem nachfolgende Generationen durch künftige Mieteinnahmen finanziell absichern. Und: Finanzinvestoren und auch strategische Investoren haben häufig kein Interesse an Betriebsimmobilien. Soll die Immobilie im Familienvermögen verbleiben, braucht es aber klare, fremdübliche Mietverträge mit belastbaren Regelungen zu Laufzeit, Instandhaltung, Investitionen und Kündigungsschutz. Andernfalls wird aus der gut gemeinten Vermögenstrennung schnell ein neues Transaktionsrisiko.

Lesen Sie in der nächsten Folge: „Strukturen auf Gesellschafterebene“

Bereits erschienene Folgen: 

Teil 1: Rechtzeitige Vorbereitung sichert Zukunft – die eigene und die des Unternehmens
Teil 2: Unternehmenswert steigern – EBIT-Bereinigung und Professionelles Controlling
Teil 3: „Ohne den Inhaber denken“