Mietpreisbremse: Auskunftspflicht des Vermieters verschärft

Vermieter sind verpflichtet, vor Abschluss des Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die zuvor für die Wohnung vereinbarte Miete zu erteilen, wenn sie unter Berufung auf die Höhe der Vormiete eine Miete verlangen wollen, die über der nach der Mietpreisbremse an sich zulässigen Miete liegt. Bei anderen Ausnahmen – vorangegangene Modernisierung, erste Vermietung nach umfassender Modernisierung, erstmalige Nutzung – sind sie verpflichtet unaufgefordert über diese Umstände Auskunft zu erteilen. Die Nichterteilung der Auskunft wird sanktioniert. Verstöße gegen die Mietpreisbremse können zudem einfacher gerügt werden.

Modernisierungsmieterhöhung fällt auf 8 % und hat Kappungsgrenze

Bislang konnte der Vermieter investierte Modernisierungskosten in Höhe von maximal 11 % im Rahmen einer Mieterhöhung berücksichtigen. Dieser Prozentsatz wurde nun auf 8 % abgesenkt.

Zusätzlich wurde in Gebieten mit einem angespannten Mietmarkt eine weitere Kappungsgrenze hinzugefügt in Form einer Begrenzung auf höchstens 3,00 Euro pro m² innerhalb von sechs Jahren. Bei einer unter 7,00 Euro pro m² liegenden Miete liegt die Kappungsgrenze bei 2,00 Euro pro m².

Einfachere Berechnung der Modernisierungsumlage

Im Gegenzug sollen Modernisierungsmieterhöhungen bis zu einer Investitionshöhe von 10.000,00 Euro künftig leichter umgesetzt werden. Dies bezieht sich auf die Ankündigung und Berechnung der Mieterhöhung und dem Abzug der Kosten als Erhaltungsaufwand, die mit pauschal 30 % berechnet werden.

"Herausmodernisierung" durch Finanzinvestoren erschwert

Es soll deutlich werden, dass vorsätzliches „Herausmodernisieren“ nur zum Zwecke der Neuvermietung, Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann. Werden nämlich angekündigte Baumaßnahmen nicht innerhalb von 12 Monaten begonnen oder eine Verdoppelung der Miete angekündigt oder ruhen die Arbeiten nach Beginn der Maßnahme mehr als 12 Monate, wird eine Pflichtverletzung vermutet. Kann der Vermieter objektive Gründe hierfür nicht nachweisen, droht ein Ordnungsgeld.