Die Parteien der Ampel-Koalition haben am 6. Dezember 2021 ihren Koalitionsvertrag unterzeichnet. Im Hinblick auf das Ziel von mehr Nachhaltigkeit stehen auch für den Gebäudebereich weitreichende Änderungen darin.

Erdgasheizungen bald Geschichte?

Zunächst ist eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes dahingehend geplant, dass jede neu eingebaute Heizung ab dem 1. Januar 2025 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Damit gewinnt künftig Energie aus Sonnenlicht, Luft, Erde und Wasser sowie Holz in Form von Pellets und Hackschnitzeln noch mehr Bedeutung. Für die weit verbreitete Erdgas-Heizung könnte das indes das Aus bedeuten. Denn auch in einer Kombination mit erneuerbaren Energiequellen wie beispielsweise Solarthermie dürfte mit Erdgas die von der Ampel-Koalition geplante Quote von 65 Prozent zumindest ganzjährig nur schwer zu erreichen sein.

Kostenteilung zwischen Vermietern und Mietern als Anreiz für eine Sanierung?

Im Koalitionsvertrag ist zudem vorgesehen, den raschen Umstieg auf die Teilwarmmiete zu prüfen, deren Grundgedanke eine Teilung der Heizkosten zwischen Vermietern und Mietern ist: Der Vermieter kommt für die Basisversorgung auf, der Mieter für den zusätzlichen Verbrauch. Sollte die Teilwarmmiete eingeführt werden, könnte das tatsächlich ein Anreiz für Vermieter sein, ihre Gebäude im Hinblick auf einen niedrigeren Energiebedarf zu modernisieren, um ihre eigenen Kosten langfristig zu senken. Das Konzept der Teilwarmmiete stammt aus dem Wahlprogramm der FDP – Erläuterungen zu seiner Umsetzung erhält der Koalitionsvertrag allerdings nicht. Darin finden sich jedoch konkrete Angaben zur Aufteilung der zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Abgaben zwischen Vermietern und Mietern. Bereits ab Juni 2022 soll ein Stufenmodell deren Umlage anhand von Gebäudeenergieklassen regeln. Sollte das zeitlich nicht gelingen, ist eine hälftige Teilung der Kosten des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern vorgesehen.

Weitere geplante Neuerungen

Der Koalitionsvertrag sieht ebenfalls eine Anpassung der Gebäudestandards nach dem Gebäudeenergiegesetz vor. Ab dem 1. Januar 2024 sollen die Standards für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden so angepasst werden, dass die auszutauschenden Teile dem Effizienzhaus 70 entsprechen. Zudem ist vorgesehen, den Neubaustandard ab dem 1. Januar 2025 dem Standard des Energieeffizienzhauses 40 anzugleichen. Weiterhin sollen alle geeigneten Dachflächen künftig für Solarenergie genutzt werden – bei gewerblichen Neubauten verpflichtend, bei privaten Neubauten soll das die Regel werden. Das Ziel der zügigen Umsetzung dieser „Solardachpflicht“ wurde jüngst vom Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck bei der Vorstellung des ersten Sofortprogramms zur Energiewende bekräftigt.

Welche der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Wir werden Sie an dieser Stelle darüber informieren!