Im Fall einer Schonfristzahlung bleibt eine ordentliche Kündigung wirksam – anders als eine fristlose. Karlsruhe sticht Berlin. Denn der Bundesgerichtshof bleibt seiner Rechtsprechungslinie treu und hat in diesem Fall anderes entschieden als das Landgericht der Bundeshauptstadt. Details dieses Urteils aus dem Wohnraummietrecht erfuhren meine Zuhörerinnen und Zuhörer am 2. April beim „Update Wohnraummietrecht 2025“ anlässlich unseres ersten Immobilien-Frühstücks des Jahres 2025, das als Webinar konzipiert war.

Ebenso auf der Agenda: Wieso eine Eigenbedarfskündigung zugunsten eines Cousins nicht möglich ist, welche Kündigungsgründe bei einer sogenannten Mischnutzung der Räumlichkeiten (Nutzung als Rechtsanwaltskanzlei und Wohnung) in Betracht kommen und ob es bei der Prüfung der berechtigten Interessen des Mieters zur Untervermietung eine Rolle spielt, ob der Mieter die Wohnung nur als Zweitwohnung nutzt. Im Wohnraummietrecht kommt es auf viele Details an – mit regelmäßigen Updates zu den wichtigsten Entscheidungen möchten wir unsere Mandantinnen und Mandanten auf dem Laufenden halten und vor unnötigen Auseinandersetzungen mit ihren Mietern bewahren. Das rege Interesse an der Veranstaltung zeigt, dass der Beratungsbedarf groß ist. 

Das nächste Update zur aktuellen Rechtsprechung aus dem Gewerberaummietrecht geben unsere Experten für Immobilienrecht Dr. Hannah Dechert und Alexander Debus beim Immobilien-Frühstück am 4. Juni 2025, um 8:30 Uhr, in unseren Räumlichkeiten in der Holzhofallee 15A, 64295 Darmstadt. Anmeldung unter Veranstaltungen und Vorträge MOOG Partnerschaftsgesellschaft | MOOG Partnerschaftsgesellschaft mbB