Bislang mussten Mieter die CO2-Abgaben auf ihre Heizkosten alleine tragen. Nach dem Willen des Bundeskabinetts soll sich das ändern – es hat einen Gesetzentwurf zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern beschlossen. Auf eine generelle Kostenteilung hatten sich die Regierungsparteien bereits im Koalitionsvertrag geeinigt – wir hatten darüber hier in unserem Blog berichtet. Nach dem jetzigen Gesetzesinhalt müssen sich Vermieter ab 2023 am CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas beteiligen. Wie hoch der von ihnen zu tragende Anteil ist, soll von der energetischen Qualität des Gebäudes abhängen.

Stufenmodell für Wohngebäude

Bei Wohngebäuden soll der CO2-Preis künftig nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Es orientiert sich an den Verantwortungsbereichen. Vermieter von Gebäuden in einem energetisch sehr schlechten Zustand zahlen künftig 90 Prozent, Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. Vorgesehen sind zehn Stufen, auf denen der Vermieteranteil immer weiter abnimmt, je energieeffizienter das Gebäude ist – bis hin zu sehr effizienten Gebäuden (Energiestandardhaus 55), deren Mieter die CO2-Kosten alleine stemmen müssen. Bei der energetischen Einordnung von Mietwohnungen soll der Heizkostenabrechnung eine maßgebliche Rolle zukommen.

Nichtwohngebäude: Zunächst hälftige Aufteilung

Bei Gebäuden, die nicht zu Wohnzwecken vermietet werden, sollen sich Vermieter und Mieter vorerst bis 2025 die CO2-Kosten hälftig teilen, sofern keine andere Aufteilung vertraglich vereinbart ist. Danach will die Bundesregierung auch für diesen Bereich ein Stufenmodell einführen.

Viele Ausnahmeregelungen

Der Gesetzentwurf sieht dort Ausnahmen von der vorgesehenen Kostenaufteilung vor, wo der CO2-Preis allein keine Anreizwirkung entfalten kann. Können etwa Vermieter von denkmalgeschützten Gebäuden nur einen eingeschränkten Beitrag zur energetischen Sanierung leisten, werden sie teilweise oder gar vollständig von ihrem Anteil befreit. Auch müssen Vermieter nicht für CO2-Kosten aufkommen, die durch Gasherde der Mieter entstehen – diese werden über einen pauschalen Abzug von fünf Prozent des CO2-Kostenanteils des Vermieters kompensiert.

Einschätzung

Das Ziel des Gesetzes ist einleuchtend: Die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter soll einen Anreiz darstellen, zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen. Auf Seiten der Vermieter soll sie die energetische Sanierung des Gebäudes vorantreiben, auf Seiten der Mieter zum Energiesparen motivieren. So nachvollziehbar dieses Ziel auch sein mag, stellt es Vermieter und Mieter in der derzeitigen Situation vor große Herausforderungen. Explodierende Materialkosten und der Mangel an Fachkräften im Handwerk erschweren es Vermietern, die energetische Sanierung in Angriff zu nehmen. Für Mieter hingegen kann die energetische Modernisierung zum finanziellen Problem werden, denn Vermieter können Kosten der Modernisierung auf sie umlegen.

Ob das Gesetz die nächste Instanz – Beratung im Bundestag – übersteht, bleibt abzuwarten. In der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage muss man sich allerdings fragen, ob aktuell der richtige Zeitpunkt für ein solches Gesetz ist.