Pensionszusagen (Direktzusagen) erweisen sich gerade im Mittelstand immer mehr als Altlast. Dies aus vier Gründen:

Zum einen wachsen die Rückstellungen wegen des gesunkenen Diskontierungssatzes und der gestiegenen Lebenserwartung in den Himmel. Umgekehrt bleibt das Rückdeckungsvermögen wegen der gesunkenen Zinserträge weit zurück. Drittens besteht ein so genanntes Bilanzierungsrisiko: Der Wegfall des Berechtigten führt zu einem plötzlichen steuerlichen Ertrag, der sich nur in den Büchern ergibt, aber nicht zu einem Liquiditätszufluss führt. Viertens sind Pensionsverpflichtungen im Regelfall ein No-Go für jeden Unternehmensverkauf, weil ein potentieller Käufer diese Lasten nicht übernehmen will.

Was kann man tun?

Ein Verzicht auf den Future-Service, also die noch nicht erdienten Anwartschaften, ist möglich. Ist eine Pensionszusage nichts wert, weil z.B. die Gesellschaft überschuldet ist, kann unter Umständen auch auf den Past-Service, also die erdienten Anwartschaften, verzichtet werden.

Beides führt zwar zu einer teilweisen Auflösung der Rückstellungen, ist aber im Regelfall hinnehmbar. Die abgespeckte Pensionszusage kann z.B. durch eine Unterstützungskasse ersetzt werden. Sah die Pensionszusage von vornherein eine Abfindung zum Steuerwert vor, ist dies unter Umständen eine attraktive Lösung.

Sollen die unverfallbaren Anwartschaften bestehen bleiben, so bietet sich eine Auslagerung auf einen Pensionsfonds oder eine Schwester-Kapital-Gesellschaft an.

Alle genannten Maßnahmen haben steuerliche Konsequenzen, müssen mit den Vorschriften des Gesetzes über die betriebliche Altersversorgung abgestimmt sein und haben unterschiedliche Auswirkungen auf Steuer- und Handelsbilanz. Das Thema Reduzierung von Pensionslasten ist daher ein Thema für Spezialisten. Gefährlich sind Lösungen wie ein einfacher Verzicht. Hier nimmt die Finanzverwaltung unter Umständen einen fiktiven Gehaltszufluss beim Geschäftsführer an.

In jedem Fall sollten Unternehmen das Thema proaktiv angehen, weil eine Lösung umso schwieriger wird, je länger eine Pensionszusage besteht.