Bislang haben Sie die Belege für Ihre Einkommensteuererklärung zusammengestellt und an uns weitergeleitet. Bereits elektronisch vorliegende Belege haben Sie für diesen Zweck gesondert ausgedruckt. Viele Belege erhalten Sie zwischenzeitlich auf elektronischem Weg wie z. B. über Portale von Arbeitgebern, Kreditinstituten, Versicherungen, Energieversorgern, Telefon- und Internetdienstleister etc.
Für Einkommensteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2020 möchten wir Sie auf die Möglichkeit hinweisen, mit uns Ihre Einkommensteuerunterlagen in elektronischer Form auszutauschen.
Vorteile ergeben sich bei dieser Form der Überlassung unter anderem darin, dass bestehende Ablagestrukturen z. B. bei Bankkontoauszügen oder Versicherungsbelegen nicht vorübergehend lückenhaft in Ihren Unterlagen bestehen, die zu einem späteren Zeitpunkt durch das Zusortieren zurück erhaltener Unterlagen wieder geschlossen werden müssen. Darüber hinaus stehen die Inhalte aus den Belegen jederzeit zur Verfügung, so dass auf diese z. B. bei vom Finanzamt einbehaltenen Belegen weiterhin zugegriffen werden kann.
Alternativ besteht die Möglichkeit, direkt mit Vorliegen jedes für Ihre Einkommensteuererklärung relevanten Belegs, diesen in einer elektronischen Ablage zu speichern. Sie müssen keine gesonderte Zusammenstellung in Form einer Zwischenablage für den Steuerberater führen. Diese Art der Zusammenstellung vermeidet eine rückblickende Zusammenstellung über einen Jahreszeitraum und kann – abhängig von der Organisation der Belegablage – zu einer Entlastung führen.
Das Nachreichen von Belegen ist auf diesem Weg ebenfalls mit verringertem Zeitverzug möglich.
Ergänzend zur elektronischen Überlassung von Belegen und Aufzeichnungen an uns können wir Ihnen auf diesem Weg ebenfalls Ihre Einkommensteuererklärung zur Durchsicht und Freigabe für den elektronischen Versand an das Finanzamt überlassen (sogenanntes „Freizeichnen online“). In diesem Format erhalten Sie Ihre Einkommensteuererklärung als PDF-Dokument inklusive Inhaltsverzeichnis, dass Sie sich für eine spätere Verwendung archivieren können (z. B. zur Vorlage bei einem Kreditinstitut).
Das einzige, was Sie für den elektronischen Belegaustausch mit uns benötigen ist ein Smartphone bzw. Computer. Ihr Smartphone dient der Anmeldung zu Ihrem persönlichen Einkommensteuerportal (sogenannter SmartLogin mit QR-Code – vergleichbar mit dem TAN-Generator beim Onlinebanking).
Alle Belege, die Sie z. B. per E-Mail erhalten, online heruntergeladen, selbst erstellt oder gescannt vorliegen haben, können Sie uns per Computer über das für Sie eingerichtete Portal durch einfaches Ziehen mit der Maus überlassen.
Sollten Sie Interesse am digitalen Belegaustausch für Ihre Einkommensteuererklärung haben sowie Fragen zur Umsetzung haben, sprechen Sie uns bitte an.