Mit Wirkung zum 01.01.2019 wurde die Verpackungsordnung durch das Verpackungsgesetz abgelöst.

Das neue Verpackungsgesetz verschärft die Anforderungen an die Prüfung und die Berichterstattung deutlich. Nach den Vorgaben des neuen Gesetzes hat die Prüfung der Vollständigkeitserklärung nach den Prüfleitlinien der Zentralen Stelle Verpackungsregister, einsehbar unter www.verpackungsregister.org, zu erfolgen. Dies hat zur Folge, dass neben dem Registerdatenabgleich die Systembeteiligungsverträge zu prüfen sind, eine Aufbau- und Funktionsprüfung durchzuführen ist, Abgrenzungen der einzelnen Verpackung und deren Systembeteiligung zu prüfen sind sowie die Einhaltung der Stammdatenpflege zu beurteilen ist. Zwingend erforderlich sind weiter Stichprobenprüfungen vor Ort. Letztendlich mündet der Prüfvorgang in der Abstimmung all der Erkenntnisse in der korrekten Überleitung des Zahlenwerks in die Finanzbuchhaltung.

Nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Verpackungsgesetzes muss spätestens am 15. Mai des Folgejahres eine geprüfte Vollständigkeitserklärung bei dem hierfür eingerichteten Webportal LUCID hinterlegt sein. Es besteht keine Möglichkeit einer Fristverlängerung!

Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen die Pflichten des Verpackungsgesetzes drohen erstmals empfindliche Geldbußen von bis zu 200.000,00 €.

Wir rechnen damit, dass die Daumenschrauben weiter angezogen werden und Verstöße gegen das Verpackungsgesetz in Zukunft konsequent geahndet werden. Einer Pressemitteilung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister vom 26.06.2019 sind unter anderem folgende Aussagen zu entnehmen: „Wir nehmen mit Befremden wahr, dass die Compliance im Bereich Verpackungsgesetz ein relativ niedriges Niveau aufweist….Wir wollen sicherstellen, dass alle Verpflichteten ihre Verpflichtungen umsetzen, um tatsächlich zu einer Umweltentlastung zu kommen.

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit den Prüfleitlinien der Vollständigkeitserklärung vertraut zu machen, um eine fristwahrende und ordnungsgemäße Erfüllung der von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen. Die Forderungen, welche mit der Gesetzeseinführung verbunden sind, stellen sicher eine Herausforderung in einem immer komplexeren Umfeld dar, sind aber bei angemessener Beachtung und Planung unter Einbeziehung der heute zur Verfügung stehenden EDV Systeme der Warenwirtschaft eines Unternehmens beherrschbar.