Die Wirtschaftskanzlei MOOG Partnerschaftsgesellschaft mbB – Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer – baut den Bereich Arbeitsrecht weiter aus.

Larissa Omonsky führt seit kurzem auch den Titel „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ und bildet im Darmstädter Stammhaus gemeinsam mit Dr. Tobias Moog und Dr. Jan Moritz Schilling das nun 3 Fachanwälte umfassende MOOGTeam aus Arbeitsrechtsexperten. Sie ist bereits seit 2013 in der multidisziplinär ausgerichteten Kanzlei tätig, in der neben Arbeitsrecht auch Handels-, Steuer-, Gesellschafts- und Immobilienrecht Schwerpunkte bilden.

„Viele Rechtsfragen können zunehmend nur in multidisziplinären Expertenteams bearbeitet werden“, erklärt Larissa Omonsky. In ihrem Fachgebiet Arbeits- bzw. Sozialversicherungsrecht arbeitet sie daher oft eng mit Steuerberatern und Fachleuten in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung zusammen. Zudem ermöglichten mehrere Schwerpunkte in arbeitsrechtlichen Teilgebieten wie z.B. Sozialversicherungsrecht oder Arbeitnehmerdatenschutz eine tiefgehende Spezialisierung bei zugleich !1 ! breitem Beratungsspektrum in einem bestimmten Fachgebiet, so die Juristin. In der mittelständischen Kanzlei wirken 24 Berufsträger – Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer – unter dem Leitsatz „Von der Vielfalt profitieren“ unter einem Dach zusammen. Mit den MOOG-Standorten in Dresden und dem benachbarten Freiberg sind es insgesamt 28 Berufsträger und weitere 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die mehrfach ausgezeichnete Kanzlei zählt zu den führenden mittelständischen Adressen zwischen Frankfurt und Heidelberg.

Als derzeit zentrales Thema im Arbeitsrecht nennt Rechtsanwältin Larissa Omonsky das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, da hier voraussichtlich ab April 2017 mehrere wichtige Änderungen in Kraft treten. Daran müssen die Geschäftsmodelle der Mandanten teilweise schon jetzt angepasst werden, auch wenn die Vorgaben noch nicht genau bekannt sind. Weitere Praxisschwerpunkte der Fachanwältin bilden Kündigungsschutzprozesse sowie Verträge zur Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen, Arbeitszeit und Vergütungssystemen und sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungsverfahren. Daneben berät sie im Bereich Mindestlohn, der zum 1. Januar 2017 erstmalig von 8,50 € auf 8,84 € brutto pro Arbeitsstunde erhöht wird.

Als zukünftig vorherrschende Themen im Arbeitsrecht nennt die MOOGExpertin „alle Themen, die mit der rechtlichen Ausgestaltung einer flexiblen Arbeitswelt zu tun haben“. Dazu zählten Aspekte wie Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerentsendung und flexible Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, auch hinsichtlich Arbeitszeit- und Vergütungssystemen, so die Juristin.