Die europäische Datenschutzorganisation noyb startet die größte Beschwerdewelle seit dem Inkrafttreten der DSGVO vor drei Jahren. Dabei gehen die Datenschutz-Aktivisten im großen Stil gegen rechtswidrige Cookie-Zustimmungsabfragen im Internet vor.

Cookies sind kleine Datenpakete, die von Internetseiten auf den Endgeräten der Nutzer abgelegt werden, um die Nutzer identifizierbar zu machen. Die Verwendung von Cookies ermöglicht es Webseitenbetreibern, umfassende Informationen zum Surfverhalten, zu Vorlieben oder zu Gewohnheiten der Nutzer zu sammeln. Daher spielen Cookies vor allem im Online-Marketing – zum Beispiel beim Erstellen von personalisierter Werbung – eine wichtige Rolle.

Gemäß der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen dürfen Marketing-Cookies von Webseitenbetreibern aber nur dann verwendet werden, wenn der Nutzer beim Besuch der Webseite in deren Verwendung einwilligt. Die Zustimmung der Nutzer wird regelmäßig durch kleine Benachrichtigungen beim Besuch einer Homepage abgefragt. Diese sogenannten Cookie-Banner sind nach Ansicht der unter anderen von Max Schrems gegründeten Datenschutzorganisation noyb jedoch häufig nicht gesetzeskonform ausgestaltet, da sie oftmals keine klare Auswahl zwischen „Ja oder Nein“ anbieten, sondern den Nutzer viel mehr durch undurchsichtige und frustrierende Gestaltung dazu animieren wollen, der Verwendung von Cookies zuzustimmen.

Aus diesem Grund hat noyb eine Software entwickelt, die Cookie-Banner, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, erkennt und automatisch entsprechende Beschwerden generiert. Mit diesem System will noyb die meistbesuchten Webseiten in Europa überprüfen und gegebenenfalls bis zu 10.000 Beschwerden einbringen. Ziel der Aktion ist es, dass immer mehr Webseiten in Europa einfache und rechtskonforme Cookie-Banner verwenden und so nicht nur der Datenschutz, sondern auch die Benutzerfreundlichkeit verbessert wird.

Nicht nur vor dem Hintergrund der von noyb geplanten Beschwerdewelle – bei der den betroffenen Unternehmen zunächst die Möglichkeit eingeräumt werden soll, die Missstände bei den verwendeten Cookie-Bannern selbst zu beheben – ist Betreibern von Webseiten zu raten, genau zu prüfen ob und in welcher Ausgestaltung auf ihrer Homepage ein Cookie-Banner erforderlich ist.

Sollten Sie Fragen zur gesetzeskonformen Ausgestaltung von Cookie-Bannern oder zur datenschutzkonformen Verwendung von Cookies im Allgemeinen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.