Der Begriff ESG ist seit einiger Zeit in der Unternehmens- und Finanzwelt als Indikator für Nachhaltigkeit in aller Munde. Aufgrund dieser rapide steigenden Relevanz starten wir mit dem heutigen Beitrag eine mehrteilige Blog-Reihe zu verschiedenen Aspekten rund um ESG sowie unseren diesbezüglichen Beratungsfeldern. Geplant sind unter anderem Beiträge zu „Berichtspflichten", „ESG in der Due Diligence" und „ESG im Rahmen von Unternehmenskaufverträgen“.
Doch zunächst: Wofür steht diese Abkürzung eigentlich genau und was bedeutet das für Unternehmen?
Die Abkürzung „ESG“ steht für die englischen Begriffe environment, social und governance – auf Deutsch Umwelt, Soziales und (verantwortungsvolle) Unternehmensführung.
Der Gedanke dahinter: Unternehmen müssen heutzutage mehr im Blick haben als ihren reinen wirtschaftlichen Erfolg. Die Berücksichtigung der drei ESG-Themenbereiche bei jeglichem unternehmerischen Handeln soll dieses auch mit der Umwelt und sozialen Aspekten in Einklang bringen und positiven gesellschaftlichen Einfluss nehmen.
Der Begriff „environment“ deckt dabei den im Zusammenhang mit nachhaltigem Handeln sicher bekanntesten Bereich ab: die ökologische Nachhaltigkeit. Sie umfasst Ziele wie den schonenden Umgang mit Ressourcen, die Minimierung von Emissionen, den Schutz der Biodiversität und sämtliche Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes.
„Social“ verlangt von Unternehmen, auch in sozialer und ethisch-moralischer Hinsicht Verantwortung zu übernehmen. Unternehmensintern sind dies Themen wie der Gesundheits- und Arbeitsschutz der Mitarbeitenden, Weiterentwicklungsmöglichkeiten und Chancengleichheit. Gesamtgesellschaftlich reicht die Bandbreite von der Unterstützung regionaler Sportvereine bis zur Verhinderung von Kinder- und Zwangsarbeit in der gesamten Lieferkette.
Das Kriterium „governance“ fordert schließlich eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, also die strukturelle Verankerung nachhaltigen Handelns. Dies umfasst zum Beispiel eine gut aufgestellte Compliance, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sowie eine transparente Kommunikation und faires Handeln der Unternehmensleitung.
Gesetzliche Verpflichtungen nehmen zu
Bislang mussten nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht im Rahmen des Lageberichtes (Jahresabschluss) erstellen. In den kommenden Jahren soll diese Berichtspflicht deutlich ausgeweitet werden. Gleichzeitig mit dieser Verschärfung werden gesetzliche Verpflichtungen auch in den ESG-Bereichen vermehrt verankert. EU-Richtlinien und - Verordnungen geben hier regelmäßig die Richtung vor. So gilt seit 1. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und auch bei der Verhinderung von Geldwäsche, zum Thema Datenschutz und „Whistleblowing“ nehmen die gesetzlichen Regularien stetig zu.
Berücksichtigung der ESG-Kriterien hat in der Außenwirkung Gewicht
Unabhängig von den gesetzlichen Grundlagen hat die Berücksichtigung der ESG-Kriterien aber auch in der Außenwirkung eines Unternehmens bereits ein enormes Gewicht, das sich in vielen Bereichen längst auch auf den wirtschaftlichen Erfolg auswirkt. Investoren, Geschäftspartner oder Kunden haben inzwischen auch die Positionierung eines Unternehmens zu ESG-Themen im Blick – sei es, weil sie ihre eigenen Werte im Unternehmen wiederfinden möchten oder um die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens beurteilen zu können.