Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist in Deutschland weit verbreitet. Unter den steuerpflichtigen Gesellschaften gibt es allein circa 200.000 GbR`s. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 hat der Gesetzgeber eine sehr umfassende Reform des Personengesellschaftsrechts beschlossen, die insbesondere diese Gesellschaftsform betrifft und völlig neu regelt. Danach wird künftig unterschieden nach im Rechtsverkehr auftretenden Außengesellschaften und den reinen Innengesellschaften. Zu Letzteren zählen unter anderem Tippgemeinschaften oder Fahrgemeinschaften.

Insbesondere für die Außengesellschaften unter den GbR`s bedeutet die Reform eine Vielzahl an Neuerungen – hier einige der wichtigsten:

  • Die GbR braucht zukünftig immer einen Gesellschaftsvertrag. Dieser sollte auf die neuen gesetzlichen Regelungen abgestimmt sein.
  • Eine GbR, die über Rechte verfügt, die in einem Register eingetragen sind (Grundbuch, Handelsregister, Aktienregister, Gesellschafterliste) oder solche Rechte erwerben will, muss sich in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen, das noch geschaffen wird. Für alle anderen GbR`s ist diese Eintragung lediglich optional.
  • Eine im Gesellschaftsregister eingetragene GbR erhält den Rechtsformzusatz „eGbR“ oder „eingetragene GbR“.
  • Für die ins Gesellschaftsregister eingetragene eGbR gelten die Publizitätsgrundsätze, vergleichbar einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Dies bedeutet: Auf die im Register veröffentlichten Informationen, wer Gesellschafter der GbR ist und wer diese vertreten darf, kann vertraut werden.

Das müssen Gesellschafter einer GbR ab dem 1. Januar 2024 vorrangig beachten:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre GbR über einen Gesellschaftsvertrag verfügt, der auf die neue Gesetzeslage abgestimmt ist.
  • Prüfen Sie, ob Ihre bereits existierende GbR in das neue Gesellschaftsregister eingetragen werden muss.
  • Überlegen Sie, ob Ihre bereits bestehende GbR über den 1. Januar 2024 hinaus bestehen bleiben soll, da deren Abwicklung zukünftig deutlich teurer und aufwendiger werden kann.